Assurance Services AGCaroline Voigt, Geschäftsführerin des Liechtensteinischen Versicherungsverbands, hat kein Verständnis für die jüngsten Steuerhinterziehungsvorwürfe im Zusammenhang mit Lebensversicherungen: "Wir locken kein undeklariertes Geld an."
Mit Caroline Voigt sprach Wolfgang Frey
"Da wird viel falsch dargestellt": Caroline Voigt, Geschäftsführerin des Liechtensteinischen Versicherungsverbands.
Wolfgang Frey: In den vergangenen Wochen ist in der Schweiz und in Deutschland darüber berichtet worden, dass Schweizer Banken Versicherer in Liechtenstein dazu benutzen, ihre undeklarierten Kundengelder in Lebensversicherungen und sogenannten Versicherungsmänteln zu parken, die bei der Auszahlung straflos deklariert, mithin "reingewaschen" werden können. Stimmt das?
CarolineVoigt: Davon kann keine Rede sein! Dafür sind die Produkte nicht konzipiert. Zudem ist die Zeit der Mäntel vorbei. Die Zukunft gehört ganz klar rechts- und steuerkonformen Lösungen für die jeweiligen Länder und den fondsgebundenen Produkten.
Aber es wäre möglich, diese Produkte dazu zu benutzten. Im Fall von deutschen Kunden beträgt die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung zehn Jahre. Bliebe das Geld so lange in einem dieser sogenannten Versicherungsmäntel, wäre das Schwarzgeldproblem für diese Kunden gelöst. Da sie ja nicht vermögenssteuerpflichtig sind, entstünde kein neuer Tatbestand der Steuerhinterziehung, die Erträge würden bei der Auszahlung ordentlich versteuert ...
Unsere Mitgliedsunternehmen sind sehr bedacht darauf, steuer- und aufsichtsrechtlich konform zu arbeiten. Kunden werden dazu verpflichtet, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Geld, das sie in die Versicherung einbringen, versteuert ist und auch in Zukunft versteuert wird.
Theoretisch kann ein Kunde ja viel unterschreiben, gerade jemand, der das Finanzamt schon früher regelmässig belogen hat ...
Ja, aber ich glaube, die Hemmschwelle, da falsche Angaben zu machen, ist schon höher. Schlussendlich wäre das ja ein Betrug gegenüber demversicherer. Zudem gehen die Versicherer mit diesen Erklärungen deutlich weiter im Kampf gegen den Missbrauch als weltweit in der Finanzindustrie üblich. Die Branche in Liechtenstein setzt hier klare Zeichen!
Mit der Unterschrift ist der Versicherer dann aus dem Schneider in der Frage der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, falls der Kunde doch undeklarierte Gelder einzahlt?
Ich denke schon, dass man niemandem aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung unterstellen kann, der wirklich alles Mögliche unternommen hat, um das sicherzustellen. Die unternehmensinternen Prüfungen sind dabei sehr strikt. Bis ins Letzte überprüfen kann man das natürlich nicht, aber die Versicherer nehmen die Möglichkeiten wahr, die sie haben. Sie weisen die Kunden auch darauf hin, dass wir inzwischen mit mehreren Ländern Abkommen zum Informationsaustausch in Steuerhinterziehungsverdachtsfällen geschlossen haben ...
... die nicht nur für Banken, sondern auch für Versicherer gelten?
Ja, wir unterstehen auch diesen Abkommen.
Aber wenn jetzt - nur einmal angenommen - ein deutscher Kunde undeklariertes Geld auf einer Schweizer Bank und angesichts der Datenklauaffären Angst bekommen hat - der könnte sein Depot in einen liechtensteinischen Versicherungsmantel einbringen. Damit würde sein Name bei der Bank nicht mehr aufscheinen, nur noch der der Versicherung. Ein Datenklau bei seiner Bank wäre dann nicht mehr so ein grosses Risiko für ihn. Ein gewisses Diskretionspotenzial haben die Mäntel also schon.
Nein. Dafür sind diese Produkte eindeutig nicht gemacht. Heute will doch kein vernünftiger Unternehmer nicht deklariertes Geld.
Die Produkte gibt es ja auch schon Iänger. Nur sind sie durch die Steueraffäre und die Aufweichung des Bankgeheimnisses jetzt auch für andere Zwecke attraktiv geworden ...
Die Produkte gibt es schon seit jeher in Liechtenstein, aber auch an anderen Finanzplätzen wie Irland oder Luxemburg. Da wird von den Medien viel falsch dargestellt. Sie werden dargestellt, als wären sie dafür gemacht worden, nicht deklarierte Gelder zu deklarieren, damit sie nachher versteuert sind. Dafür sind sie nicht da.
Wofür sind sie denn da?
Es sind attraktive Produkte, in dieAnleger Vermögen einbringen und von steuerlichen Vorteilen für Lebensversicherungen profitieren können.
Weil sie als Teil der privaten Altersvorsorge besonders begünstigt sind?
Ja. In Deutschland gibt es beispielsweise keine Besteuerung der Kapitalerträge innerhalb der Versicherung ...
... womit man die in Deutschland seit 2009 geltende Kapitalertragssteuer vermeiden und die Besteuerung nach hinten verschieben kann ...
Im Erlebensfall und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden die Kapitalerträge aus derVersicherung nur mit dem halben Einkommenssteuersatz belegt. Sie dürfen nicht vergessen, dass in den meisten europäischen Ländern Lebensversicherungen steii erlich gefördert werden, da sie als Instrument der Altersvorsorge gelten.
Wie gut läuft denn das Geschäft mit diesen fondsgebundenen Lebensversicherungen?
Wir haben keine Statistiken darüber, welche Prämien aus welchen Produkten stammen.viele Unternehmen bieten dieses Produkt an und die Nachfrage ist da. Mit dem deutschen Gesetz zur Kapitalertragssteuer wurde für die Anbieter auch Rechtssicherheit geschaffen. Vorher war nicht immer ganz klar, wieVersicherungen zu versteuern waren. Die Nachfrage auch bei deutschen Kunden ist deshalb nicht gesunken, sondern gestiegen. Man begrüsst die Rechtssicherheit, die dadurch entstanden ist. Unsere Mitglieder imVersicherungsverband legen hohen Wert darauf, ihre Produkte nach den vertrags- und steuerrechtlichen Bestimmungen zu richten und passen ihre Produkte den gesetzlichen Änderungen an.
Die Chefin des liechtensteinischen Lebensversicherers Baloise Life, Annemie D’Hulster, weist Vorwürfe von sich, seine Produkte könnten zum "Weisswaschen" von Schwarzgeld missbraucht werden.
Mit Annemie D’Hulster sprach Valeska Beck
Valeska Beck: Frau D’Hulster, es heisst, Liechtensteiner Lebensversicherern fliesse unversteuertes Geld von Schweizer Banken zu, um es ~weisszu waschen». Stimmt das?
Annemie D’Hulster: Einen massiven Zufluss von den Banken sehen wir nicht. Ausserdem nehmen wir keine undeklarierten Gelder an und bieten keine Hand für Steuerhinterziehung.
Woher kamen dann die ganzen Neugelder im vergangenen Jahr?
Hauptsächlich von italienischen Kunden. Der "Scudo fiscale" (italienische Steueramnestie,Anm. d. Red.) hat uns seit dem September 2009 viel neues Geschäft gebracht.
Warum ist eine liechtensteinische Lebensversicherung gerade für italienische "Steuersünder" attraktiv?
Mit unseren Produkten kann er sein undeklariertesvermögen in sein Heimatland zurückführen und gleichzeitig in Zukunft von vielen Vorteilen profitieren - etwa steuerlicher Natur rund um denvermögenstransfer.
Wie funktioniert diese Rückführung der Gelder genau?
Um den "Scudo" in Anspruch nehmen zu können, muss das Geld nach Italien zurückgeführt werden. Es gibt neben der materiellen, effektiven Rückführung auch die Möglichkeit einer virtuellen, rechtlichen Rückführung durch Übertragung an einen berechtigten Finanzintermediär mit Sitz in Italien - zum Beispiel einen Treuhänder. Ist der Vermögensgegenstand eine Lebensversicherung, erfolgt die Rückführung, indem der italienische Versicherungsnehmer die Police an einen zugelassenen Finanzintermediär treuhänderisch abtritt. Dieser entrichtet dem Staat die Steuer.
Ihre Produkte können trotz allem zum "Weisswaschen" missbraucht werden. Wie schützen Sie sich gegen drohende Reputationsrisiken?
Wir prüfen jeden Kunden und jedes Geschäft ganz genau. Wie die Finanzintermediäre und Banken unterstehen auch wir dem Sorgfaltspflichtgesetz. Ausserdem muss der Kunde beim Geschäftsabschluss eine Deklarationsklausel unterschreiben. Er bestätigt damit, dass sein in die Versicherung eingebrachtes Geld versteuert ist und auch in Zukunft versteuert wird.