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Höchstmögliche Qualität sicherstellen

Verband Liechtensteinischer Versicherungsmakler (Liba) gegründet

SCHAAN – Um unter anderem höchstmögliche Qualität der Dienstleistungen der Versicherungsmakler gegenüber ihren Kunden sicherzustellen, wurde kürzlich in Schaan der Liba gegründet.

Gemäss Statuten wird der Zweck des Verbandes ausser der erwähnten Sicherstellung der höchsmöglichen Qualität unter anderem wie folgt formuliert: Der Verband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in der Wahrung, Förderung und Entwicklung des unabhängigen Versicherungsvermittlers. Er bezweckt die Pflege des Ansehens, der Moral und Ethik sowie die Unabhängigkeit der Mitglieder, schafft ein Berufsbild für Versicherungsmakler in Liechtenstein und verschafft diesem Anerkennung. 

Zusammenarbeit mit der FMA

Mario Gassner, Leiter Versicherungsunternehmen und Vorsorgeeinrichtungen bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), übermittelte bei der Gründungsversammlung seinen Dank und die gleichzeitige Gratulation an die Initianten und Mitglieder des Liba. Er sei froh darüber, nun einen klaren Ansprechpartner für das Amt bei spezifischen Fragen rund um das Versicherungswesen zu haben. Dank der guten Zusammenarbeit mit der FMA konnte der Liba relativ rasch aus der Taufe gehoben werden. Amtsleiter Mario Gassner und seine Mitarbeiterin Martina Tschanz haben einen wertvollen Input bei der Entstehung der Statuten geleistet. 

Vollmitglieder und Teilmitglieder

Die Statuten sehen vor, dass sowohl Voll- als auch Teilmitglieder in den Verband aufgenommen werden können. Nebst den vier Gründungsmitgliedern können künftig weitere Unternehmen, die die Kriterien des Anforderungsprofils erfüllen, im Verband Einsitz nehmen. Die Teilmitgliedschaft ermöglicht es professionell strukturierten Unternehmen, die zurzeit die Kritierien noch nicht vollumfänglich erfüllen, ohne Stimmrecht in den Verband aufgenommen zu werden. 

Gerhard Maron Liba-Präsident

Nach der Verabschiedung der Verbandsstatuten wählten die Anwesenden den ersten Vorstand mit nachstehender Zusammensetzung:

Kooperation Siba und Liba 

Die Zusammenarbeit zwischen dem liechtensteinischen und dem schweizerischen Verband wird in einer separaten Vereinbarung geregelt. Ein entsprechendes Dokument wird von den Mitgliedern gutgeheissen. Der Präsident wird ermächtigt, dieses zu unterzeichnen und dem Siba das Recht einzuräumen, als Teilmitglied im Verband mit beratender Stimme Einsitz zu nehmen. Damit ist der Grundstein für die Interessensvertretung sowohl im FL als auch in der Schweiz gelegt.