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Stempelabgabe verzerrt den Wettbewerb



Nur zweitbeste Lösung möglich

Die liechtensteinische Versicherungsbranche will von der Stempelabgabe befreit werden, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Problem soll noch 2006 gelöst werden. Über das Wie schweigen sich die Beteiligten noch aus.

Von Matthias Hassler


Der Präsident des Liechtensteinischen Versicherungsverbands weist seit zwei Jahren immer wieder nachdrücklich darauf hin, dass die Stempelabgabe von 0,3 Prozent auf Versicherungsprämien ein Nachteil im internationalen Wettbewerb ist. Diese schweizerische Umsatzabgabe wird in Liechtenstein über den Zollvertrag angewandt. Eine solche Steuerbelastung existiert in anderen Ländern nicht, vor allem nicht in Luxemburg oder Irland, die attraktive Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche bieten. Für die liechtensteinischen Versicherer, die aufgrund des verschwindend kleinen Heimmarkts fast zur Gänze exportorientiert sind, ist die Stempelabgabe deshalb eine «schwer wiegende Verzerrung der Wettbewerbsfähigkeit».

Liechtenstein-Lösung

Die Kritik wurde inzwischen gehört, und derzeit laufen zwischen der Regierung und dem LVV Gespräche über mögliche Lösungen. Deren Ziel sei, «den Versicherungsstandort Liechtenstein weiter aufzuwerten», gab das Ressort Finanzen zur Auskunft. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass eine Abschaffung der Stempelsteuer nicht zu erwarten ist, da dies eine Gesetzesänderung auf schweizerischer Seite voraussetzen würde und dies wiederum nicht im Einflussbereich der liechtensteinischen Regierung liege. Zudem ist die jüngste Änderung der Stempelgesetzgebung per 1. Januar 2006 wirksam, weshalb «mit einer Veränderung im Bereich der Umsatzabgaben in nächster Zukunft nicht zu rechnen ist». Dessen bewusst, spricht Haumer denn auch davon, dass nur «eine zweitbeste Lösung» möglich ist. Diese müsse zwingend im Kontext der gesamten Besteuerung von Versicherungsunternehmen betrachtet werden, fordert Haumer – und belässt es vorläufig bei dieser Andeutung.