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Rückversicherer in Liechtenstein



Europäische Rückversicherungsunternehmen sollen in Zukunft auch in Liechtenstein leichter tätig werden. Der Landtag hiess gestern die entsprechende EU-Richtlinie gut.

Von Isabell Mogliani

Der Aufsichtsrahmen der Rückversicherungsunternehmen soll auf europäischer Ebene harmonisiert werden.
Das heisst, Rückversicherungsunternehmen können unter Aufsicht der zuständigen Behörden des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats mittels Europäischem Pass ihre Dienstleistungen in sämtlichen Mitgliedstaaten des EWR-Abkommens erbringen. Bis anhin konnten zwar ausländische Direktversicherer auch Rückversicherungen in Liechtenstein anbieten. Unternehmen, die nur Rückversicherungen anbieten, waren in diese Regelung allerdings nicht eingeschlossen. 

Lücke schliessen 
Landtagsvizepräsident Ivo Klein(VU) sagte, dass Rückversicherungsunternehmen eine äusserst wichtige Rolle spielen. Er setzte sich dafür ein, dass Liechtenstein die Richtlinie übernehmen sollte, denn er sah darin einen Vorteil für Liechtenstein. Liechtensteins Finanzplatz werde durch die Übernahme der Richtlinie attraktiver, so die allgemeine Stimmung. «Stimmtdas? Wie sind die Erkenntnisse der Regierung diesbezüglich?», wollte Ivo Klein wissen. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher sagte, es handle sich um eine sehr wichtige Richtlinie, die eine Lücke im Aufsichtssystem schliesst. 

Bedingte Chancen 
«Mehr Geschäfte versprechen wir unszunächst über den Europäischen Pass, der grosse Vorteile für das Land bringt. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass das Rückversicherungsgeschäft an und für sich im Markt schon sehr gut aufgeteilt ist und dass es hier grosse Mitspieler gibt, die den europäischen Markt beherrschen», so Klaus Tschütscher. Liechtenstein habe allerdings den Vorteil der günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Richtlinie soll bis Dezember 2007, wahrscheinlich innerhalb des Versicherungsaufsichtsgesetzes, umgesetzt werden. Derzeit laufen die Abklärungen, ob das Versicherungsaufsichtsgesetz überhaupt abgeändert werden muss, um der Richtlinie gerecht zu werden, erklärte Klaus Tschütscher. Mit der Übernahme der Richtlinie soll der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen vollendet werden, wie die Regierung in ihrem Bericht und Antrag schreibt.