Assurance Services AG
Quelle: Liechtensteiner Volksblatt vom 21. April 2006
VADUZ - Im Schnelldurchlauf, sprich in allen drei Lesungen, wurde gestern im Landtag die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Landtag einhellig verabschiedet. Eine nachteilige Gesetzeslücke konnte somit rechtzeitig geschlossen werden.
Die Situation kurz erklärt: Schweizerische Versicherungen legen auch in Liechtenstein Gelder an. Kommt es nun zu einem Konkurs bei der entsprechenden Versicherung, so ist die gesetzliche Lage unsicher, ob die Schweiz auf die in Liechtenstein angelegten Gelder zurückgreifen kann. Auf EWR-Ebene besteht eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die Schweiz wurde bei der Schaffung dieses Gesetzes schlicht vergessen. Diese Rechtslücke, welche den Schweizer Behörden ein Dorn im Auge war, konnte nun vom Landtag gestern im Schnelldurchgang geschlossen werden. Regierungsrat Klaus Tschütscher, für die Gesetzesvorlage verantwortlich, bat den Landtag darum, alle nötigen Lesungen durchzuführen, um den Missstand schnellstmöglich auszuräumen und um ein entsprechend positives Signal an unsere Nachbarn zu senden. Verabschiedung unbestritten Der FBP-Abgeordnete Rudolf Lampert sprach sich für Eintreten auf die Vorlage aus und hielt fest, dass Liechtenstein bis anhin - aufgrund der geltenden Konkursordnung - gegenüber der Schweiz nicht nachweisen konnte, dass «ein in der Schweiz eröffneter Konkurs über ein schweizerisches Versicherungsunternehmen im Inland vollumfänglich anerkannt wird und jegliche Spezialexekution ausgeschlossen ist.»
Neu solle «der Geltungsbereich der Bestimmungen betreffend Anerkennung ausländischer Konkursverfahren von Versicherungsunternehmen auch auf die Schweiz ausgedehnt werden und neu diese Bestimmungen auch für schweizerische Versicherungsunternehmen anwendbar sein. Damit können liechtensteinische Banken weiterhin als Depotverwahrstellen von schweizerischen Versicherungsunternehmen fungieren», so Rudolf Lampert. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juli in Kraft.