Assurance Services AG
Versicherungsstandort Liechtenstein vereint die Schweiz mit der EU
In meiner Beratungstätigkeit erlebe ich immer wieder, dass für die Standortwahl Liechtenstein das „Steuerparadies" als wesentliches Motiv gesehen wird. Die Praxis zeigt aber, dass das Steuermotiv weit in den Hintergrund tritt. Selbstverständlich findet Steuerwettbewerb statt. So sanken beispielsweise die Gewinnsteuern im Durchschnitt um 11.6 auf 23.7 Prozent. In einigen neuen EU-Ländern oder in Irland liegen diese Sätze unter dem Durchschnitt, teilweise sogar unter 10 Prozent. Mit 17 Prozent und bei Gewinnausschüttung bis 23 Prozent liegt Liechtenstein zwar immer noch unter dem Durchschnitt, aber die Paradiese für Unternehmensbesteuerung liegen woanders. Um dem wieder ein wenig näher zu kommen, plant Liechtenstein eine Steuerreform, die zu Unternehmenssteuern von 12.5 Prozent führen soll.
VON WERNER MEISSL
Steuerwettbewerb oder Steuerkartell, das scheint auf europäischer Ebene die Frage zu sein. Die Schweiz und Liechtenstein haben eine Antwort darauf. In der Schweiz beträgt der durchschnittliche Steuersatz aufUnternehmensgewinne 19,2 Prozent. Das ist um 1,4 Prozent weniger als noch vor einem Jahr. Im internationalen KPMG-Ranking liegt die Schweiz damit auf Rang 10. Da die Steuerhoheit im wesentlichen bei den 26 Kantonen liegt, interessiert weniger der Durchschnitt als die tatsächlichen Steuersätze: Im höchst besteuerten Kanton sind es 24,2, im nie-derst besteuerten Kanton 12,7 Prozent. Wäre das nicht ein nachahmenswertes Steuermodell für die 27 EU-Staaten?
Ein Wust an Wörtern
Bei der Standortwahl für Unternehmen gibt es eine große Anzahl von Auswahlkriterien. Eines davon ist die Jurisdiktion. Wenn Sie feststellen, dass das maßgebliche Gesetz dem Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit in Liechtenstein unterliegen, aus 12.407 Wörtern besteht, wird Ihnen vielleicht das Wort Bürokratismus in den Sinn kommen. Wenn Sie aber erfahren, dass es in Ihrem eigenen Land dafür fünfmal so vieler Wörter bedarf, genau 60.152, haben Sie wahrscheinlich eine Vorentscheidung getroffen.
Seit 1. Mai 1995 gehört Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und hat gleichzeitig mit dem Nicht-EWR Land Schweiz eine Zoll- und Währungsunion. Anfang 1996 trat ein EU-konformes Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft, dem ein Jahr später die entsprechende Verordnung folgte. Im Juli 1998 trat ein bilaterales Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft hinsichtlich Direktversicherungen in Kraft. Dieses ermöglicht Schweizer und Liechtensteiner Versicherungen, vereinfacht im jeweils anderen Land Niederlassungen zu gründen. Wodurch Schweizer Versicherungen mit einer Niederlassung in Liechtenstein den Zugang zum Europäischen Markt finden, während EU-Versicherer von Liechtenstein aus in der Schweiz tätig werden können.
Bisher dominieren klar die Lebensversicherungen. Das hat verschiedene Gründe. Zum ersten steht die Lebensversicherung als Instrument der Altersvorsorge in engem Zusammenhang mit der Vermögensbildung und damit auch mit dem Banken- und Fondsplatz Liechtenstein. Fast alle Lebensgesellschaften haben ihren Schwerpunkt in der fondsgebunden Lebensversicherung. Diese ermöglicht ein breites Anlagespektrum, das auch Kapitalanlagen außerhalb von Investmentfonds zulässt. Das Modell hat wesentlich zum Erfolg der Lebensversicherung aus Liechtenstein beigetragen und wird in ähnlicher Form auch von luxemburger und irischen Versicherern angeboten.
Das Modell der individuellen Vermögensverwaltung pro Versicherungsvertragwird seit 1.1.2009 in Deutschland nicht mehr als steuerprivilegierte Lebensversicherung anerkannt. Fondsgebundene Lebensversicherungen, die in öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile oder Anlagen, (die die Entwicklung eines öffentlichen Indexes abbilden), investieren, bieten nach wie vor einen lukrativen Steuervorteil. Das gilt für jede Lebensversicherung, die diese Kriterien erfüllt, egal ob es eine deutsche, liechtensteiner oder eine Gesellschaft aus einem anderen EU-Land ist.
Der Steuervorteil besteht darin, dass die Erträge aus einer Lebensversicherung nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Erfolgt die Auszahlung der Versicherung nach zwölf Jahren und nach dem 60. Lebensjahr, so ist der Ertrag mit dem halben Steuersatz zu versteuern. Während der Laufzeit des Vertrages fällt keine Steuer an und es ist daher auch keine Angabe in der Steuererklärung notwendig.
Das Konkursprivileg ist eine Besonderheit im liechtensteinischen und schweizerischen Versicherungsrecht. Es normiert, dass beim Konkurs des Versicherungsnehmers der Anspruch aus der Lebensversicherung nicht in die Konkursmasse fällt, wenn Ehegatten oder Kinder bezugsberechtigt sind.
Nachlassplanung. Der Anspruch aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, wenn im Vertrag ein Begünstigter benannt ist. Das bedeutet, der Begünstigte erwirbt direkt den Anspruch aus dem Vertrag unabhängig von Erbfolge oder Nachlass. Werden dadurch Pflichtanteilsansprüche verletzt, ist die Anfechtung nur beim Begünstigten möglich.
Mit 50 Euro dabei
Unter den 22 Lebensversicherern haben sich einige Gesellschaften auf das Geschäft mit hohen Beiträgen fokussiert, bei denen die Vermögensverwaltung im Vordergrund steht. Andere bieten ihre fondsgebundenen Produkte ab Monatsbeiträgen von 50 Euro über den Maklervertrieb an, wieder andere haben sich auf den Bankenvertrieb konzentriert oder versuchen mit neuen Deckungsformen zu punkten.
Eine Besonderheit besteht freilich durch das bilaterale Versicherungsabkommen mit der Schweiz. So hat ein deutscher Lebensversicherer seinen Standort in Vaduz, um von dort den schweizer Markt zu bedienen. Umgekehrt sehen mehr als die Hälfte der ansässigen schweizer Lebensversicherer im Liechtensteiner Modell eine Ergänzung ihres Kerngeschäftes um Vermögensverwaltung und Zugang zum EU-Markt. Die größten österreichischen Gesellschaften sind ebenfalls vertreten. Eine deutsche Gesellschaft, die den ersten liechtensteinischen Pensionsfonds gegründet hat, ist mittlerweile auch in der Lebensversicherung tätig. Eine große deutsche Gesellschaft hat ihr Liechtenstein-Projekt wegen der Stiftungsaffäre zur Gänze zurückgezogen, obwohl das Genehmigungsverfahren fast abgeschlossen und bereits Personal rekrutiert war.

Weniger Bevormundung
Die Dynamik bei den Zulassungen von Lebensversicherungen wird sich in den nächsten Jahren eher abschwächen. Im Bereich der Schadens-und Rückversicherung einschließlich der Captives sehe ich noch beachtliches Potential. Das 2007 in Kraft getretene Pensionsfondsgesetz hat bisher zur Gründung von vier Pensionsfonds geführt. Auch hier sehe ich noch große Entwicklungsmöglichkeiten, weil auch in diesem Bereich die Flexibilität und Gestaltungmöglichkeiten das eigentliche Wettbewerbskriterium ist. Mehr Eigenverantwortlichkeit und weniger staatliche Bevormundung und eine auf das Wesentliche beschränkte und EU-konforme Gesetzgebung sind die Treiber für den Versicherungsstandort. Die Unabhängigkeit der integrierten Finanzmarktaufsicht (FMA) wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Sie sollte aber nicht der Versuchung unterliegen, die Freiräume, die die EU-Richtlinien bieten, zugunsten der oft komplizierten Anwendungspraxis in anderen Ländern aufzugeben. Die vorhandenen Versicherungs- und Sorgfaltspflichtgesetze bieten eine solide Basis, die in ihrer Strenge manch andere nationale Gesetzgebung in der EU übertrifft. Werner Meissl ist Verwaltungsratspräsident der Assurance Services AG und der Quantum Leben AG sowie akademisch geprüfter Versicherungskaufmann an der Wirtschafts-Uni. Er war Vorstandsvorsitzender einer österreichischen Lebensversicherung sowie Vorsitzender der Geschäftsleitung einer liechtensteinischen Lebensversicherung. Von 1998 bis 2002 war er Präsident des Liechtensteinischen Versicherungsverbandes e. V.
Infos über die maßgeblichen Gesetze und alle zugelassenen Versicherungsgesellschaften unter www.a-services.li