A-Services Assurance Services AG
Der Serviceprovider für Versicherungen, Captives und Pensionsfonds
im Fürstentum Liechtenstein
Pressemeldungen Startseite Über uns Netzwerkpartner Referenzen Versicherungen im FL Pensionsfonds im FL Versicherungsrecht Pressemeldungen Kontakt Assurance Services AG
Fürst-Johannes-Str. 64
LI-9494 Schaan
Tel: +423 777 45 17
eMail: info@a-services.li
HR-Nr.: H 1094/26

Deutscher Fiskus lüftet Versicherungsmäntel


06. Februar 2010 - Die „Affäre Zumwinkel“ hat das Liechtensteiner Stiftungsmodell in Verruf gebracht. Und nun zeigt die aktuelle Diskussion über den Handel mit Kundendaten einer Schweizer Bank, dass Vermögen selbst dort nicht vor dem Fiskus geschützt sein müssen, wo ein striktes Bankgeheimnis herrscht. Ehrliche Steuerbürger jedoch, die ihre Steuerzahlungen optimieren wollen, könnten ihre Hoffnungen ebenfalls auf einen der beiden Alpenstaaten richten.

von Philipp Krohn

„Durch unser Knowhow sind wir in der Lage, Ihre Vermögenswerte steuerlich und rechtlich zu optimieren und dabei die Vorteile des Standorts Liechtenstein zu nutzen“, verspricht der Chef der Wealth Assurance AG, Aloyse Steichen, in einer Präsentation. Doch ganz so leicht ist auch das nicht mehr, denn das Bundesfinanzministerium hat das Liechtensteiner Modell sogenannter Versicherungsmäntel im vergangenen Jahr stark eingeschränkt.

Individuelle Verwaltung, steuerliche Vorteile

Nachdem das Versicherungsrecht im Fürstentum sich 1996 für den europäischen Binnenmarkt geöffnet hat, haben viele wohlhabende Privatkunden diese Anlagevariante gewählt. Sie erlaubte ihnen, ihr Vermögen individuell auf einem Bankdepot verwalten zu lassen und dennoch von den steuerlichen Vorteilen einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung zu profitieren. Der Trick: Über die Kapitalanlage wurde ein „Versicherungsmantel“ gelegt. Nach den deutschen Steuerregeln, die seit 2005 gelten, werden Auszahlungen aus einer Lebensversicherung nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, sofern sie nicht monatlich erfolgen. Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre lang und ist der Versicherte bei Auszahlung älter als 60 Jahre, muss er nur auf die Hälfte des Ertragsanteils seinen individuellen Steuersatz anrechnen.

Wer nun eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, wie sie Versicherer von Liechtenstein, aber auch von Luxemburg aus angeboten haben, profitierte von dieser Regelung. In die Anlageentscheidungen seines persönlichen Vermögensverwalters konnte er zum Teil selbst eingreifen. Gleichzeitig konnte er die Besteuerung der Kapitalerträge in Deutschland umgehen.

Vorsorgecharakter fällt zu weit zurück

Dem Gesetzgeber aber erschien das fragwürdig. „In den Fällen einer individuellen Vermögensverwaltung tritt der Vorsorgecharakter einer Lebensversicherung so weit hinter dem Zweck der Kapitalanlage zurück, dass eine privilegierte Besteuerung nicht angemessen erscheint“, begründete der Bundesrat im September 2008 seinen Antrag auf eine „Lex Liechtenstein“.

Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Möglichkeit für Versicherungsmäntel stark eingeschränkt. Seit dem 1. Januar 2009 fallen vermögensverwaltende Policen nicht mehr unter das Steuerprivileg, so dass Erträge aus Kapitalanlagen mit der damals eingeführten Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden. Offen blieb aber eine Festlegung, was genau unter einem vermögensverwaltenden Vertrag zu verstehen ist.

Dadurch habe die Nachfrage nach solchen steueroptimierten Anlagen zunächst stark abgenommen, berichtet die Swiss Life. Verstärkt wurde der Effekt durch die Finanzkrise. Das Unternehmen betreut von beiden Fürstentümern aus vermögende Kunden. Rund 10 Milliarden Franken (6,7 Milliarden Euro) an Kapitalanlagen von Kunden aus aller Welt verwaltete es Mitte 2009 in solchen Policen. Wichtigste Wettbewerber in Liechtenstein sind Bâloise, Swisspartners und die Wealth Assurance, in Luxemburg Lombard.

Aktien, Optionsscheine und Zertifikate sind nicht mehr möglich

Rechtssicherheit schuf das Bundesfinanzministerium (BMF) erst mit einem Schreiben vom 1. Oktober, in dem definiert wird, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit von einem vermögensverwaltenden Vertrag gesprochen werden kann. Seither nimmt laut Swiss Life auch die Nachfrage wieder zu. Demnach müssen drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, damit das Steuerprivileg entfällt: Die Kapitalanlagen wurden speziell für den Vertrag zusammengestellt, sind nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfonds beschränkt, und der Kunde kann auf seine Anlage direkt zugreifen. Eine individuelle Vermögensverwaltung mit Aktien, Optionsscheinen und Zertifikaten ist somit nicht mehr möglich. Zudem muss die Police einen Todesfallschutz von mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge beinhalten, was die Freiheit der Kapitalanlage noch einmal einschränkt.

„Für vermögensverwaltende Versicherungsverträge mit deutschen Kunden bedeutet dies das Aus und gleichzeitig eine Renaissance der fondsgebundenen Versicherung“, sagt der Branchenkenner Werner Meissl von der Unternehmensberatung Assurance Services. Denn durch die steuerlichen Änderungen gleichen sich die steuersparenden Modelle für vermögende Kunden den üblichen fondsgebundenen Lebensversicherungen gegen laufende oder einmalige Beitragszahlung an. „Wir bieten nur noch Anlagestrategien an, die einer Vielzahl von Kunden offenstehen, so dass eine individuelle Einflussnahme auf das Depot ausgeschlossen ist“, sagt Antonio Di Vincenzo, Direktor in der Produktentwicklung der Dexia Life, die von Luxemburg aus operiert.

„Die Gesellschaften sind alle damit beschäftigt, die Dinge ins Reine zu bringen“, berichtet Berater Meissl, der das Mantel-Geschäft als Vorstand Ende der neunziger Jahre durch Kooperationen mit Privatbanken ins Laufen brachte. Etwa für erbschaftsteuerliche Fragen lassen sich aber weiterhin individuelle Lösungen finden. Dennoch müssen auch solche Policen, die Kunden nach 2005 gekauft haben, an das neue Regime angepasst werden. „Wer aus dem Vertrag aussteigen will, muss seine Erträge so versteuern, als wäre es eine normale Kapitalanlage gewesen“, sagt Meissl. Wer das Steuerprivileg also weiter genießen will, muss den Umbau der Police in Kauf nehmen.