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Mit dem neuen Pensionsfonds-Gesetz, das der Landtag gestern in erster Lesungbehandelt hat, können hiesige Pensionsfonds bald auch über die Grenzen hinweg tätig sein.
Von Isabell Mogliani
Grosses Vertrauen
Als besonders vorteilhaft für einen liechtensteinischen Pensionsfonds-Standort sieht Günther Kranz die niedrigen Steuern an. Im Standortwettbewerb dürften sie von erheblicher Bedeutung sein, fand er. Er erkundigte sich, wie gross die Chancen seien, dass sich Liechtenstein als attraktiver Standort profilieren könne. Ausserdem wollte er wissen, wie gross die Nachfrage nach Liechtensteiner Pensionsfonds in Zukunft sei. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher verwies in seiner Antwort auf die Pensionsfonds-Studie, die im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben wurde und inzwischen vorliegt. Durch andere Geschäftsfelder bestehe bereits ein grosses Vertrauen der Anleger in die hiesige Infrastruktur. Aus diesem Grund stehen die Chancen für Liechtenstein auch als Pensionsfonds-Standort sehr gut, so Tschütscher.
Wachsender Markt
Mit den Pensionsfonds will sich Liechtenstein besonders auf die deutschsprachigen Länder konzentrieren, wie Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher auf Anfrage des Abgeordneten Günther Kranz erklärte. DasMarktpotenzial für Pensionsfonds sei gross, denn das Sicherheitsbedürfnis wachse immer mehr – gerade weil die Bevölkerung in Europa überaltert und die staatliche Altersvorsorge immer unsicherer wird. Die fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen wurden in der Eintretensdebatteals eventuelles Problem angesehen. Bisher hat Liechtenstein nur mit der Schweiz und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Diesbezüglich erläuterte Klaus Tschütscher, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll, die sich mit dem Thema beschäftigt. Die erste Lesung des neuen Pensionsfonds-Gesetzes lief weitgehend reibungslos ab. Einzig die Beschreibung der Vernehmlassung im Bericht der Regierung liess den FBP-Abgeordneten Alois Beck kritische Töne anschlagen, die im Gespräch mit dem Regierungschef-Stellvertreter und anderen Abgeordneten geklärt werden konnten.
Weitere Anpassungen
Die EWR-Richtlinie, die mit dem neuen Gesetz umgesetzt wird, ist ein erster Schritt zu einem europaweit organisierten Binnenmarkt in puncto freiwillige betriebliche Altersvorsorge. Die Einrichtungen, die grenzüberschreitend ihre betriebliche Altersvorsorge anbieten, sollen durch ihr Herkunftsland kontrolliert werden. Allerdings sind dabei die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften des Staates zu beachten, in dem die Einrichtung tätig ist. Zur Schaffung des Pensionsfonds-Gesetzes sind Anpassungen verschiedener anderer Gesetze notwendig. So wurden gestern auch die Änderungen beim Finanzmarktaufsichtsgesetz, beim Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge, beim Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Sorgfaltspflichtgesetz in erster Lesung behandelt.