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Auf der Flucht vor dem Finanzamt


Wie Steuersünder ihr Geld ins Ausland schaffen

Wer viel hat, hat auch viel zu verlieren. Die Ehefrau, der Ruf, das Vermögen – wie schnell ist das futsch. Der kluge Mensch baut daher vor und minimiert Risiken. „Asset-Protection“ – Schutz des Vermögens – heißt der Service, den viele Berater ihren Kunden angedeihen lassen. Die Risiken sind allgegenwärtig. Da ist der rachsüchtige Ex-Geschäftspartner, der der Staatsanwaltschaft eine CD zuspielt. Die Ehefrau, die plötzlich das Haus will. Oder eben der Fiskus, der immer zu viel einfordert. Die Wege der AssetProtection sind verschlungen – und sie sind nur selten legal.

VON ANDREAS KURZ, BERLIN

Die Stiftung in Liechtenstein
Wer das logistische Problem gelöst hat, sein Geld über die Grenze zu schaffen, hintergeht mit einer ausländischen Familienstiftung den Fiskus gleich zweifach: bei der Schenkungund bei der Ertragsteuer. Auch ein Grund, weshalb die deutsche Steuerfahndung äußert gereizt auf diese Konstruktion reagiert. Die Schenkungsteuer fällt an, weil der Steuerflüchtling der Stiftung sein Vermögen unentgeltlich zuwendet, sprich: schenkt. Und auf das, was die Stiftung dann erwirtschaftet, werden Ertragssteuern fällig. Fliegt der Deal auf, versuchen die Verteidiger oft, eine Stiftungskonstruktion nachzuweisen, bei der keine Schenkungsteuer anfällt – denn je höher die Steuerschuld, desto länger die Haftstrafe. 

Die Lebensversicherung
Nicht jeder geht für seine AssetProtection nach Liechtenstein stiften, viele schließen auch nur eine fondsgebundene Lebensversicherung in dem Fürstentum ab. Der Helfer achtet dann darauf, dass der Vertrag liechtensteinischem Recht unterliegt – eine Konstruktion, die die deutsche Finanzaufsicht nicht anerkennt. Die Steuerflüchtlinge bedienen sich dieser Konstruktion, weil sie damit ihre Gelder ganz offiziell an eine liechtensteinische Bank überweisen können. Von dort wandert das Geld unerkannt in die Versicherung – und unterliegt dem Bankgeheimnis, gegen das die deutschen Fahnder nichts ausrichten können. Ein weiterer Vorteil: Auch im Falle einer Insolvenz ist das Vermögen so geschützt. Denn auch die Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Geld im Fürstentum.

Die Radikallösung
Einige Anleger nehmen den Begriff „Steuerflucht“ wörtlich. Und setzen sich mit ihrem Geld ab, besonders wenn ein großer Batzen Ertragsteuern fällig wird. Sie verziehen unbekannt, verschleiern ihren Wohnsitz und – wenig verwunderlich – ihr Vermögen. Das Fluchtland hat meist kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland, sodass sie nicht behelligt werden können. Doch sie dürfen auch nie wieder zurückkommen – und viele packt am Ende doch das Heimweh.

Die „goldene Regel“
Irgendwann kriegt die Steuerfahndung alle. Doch nicht alle Sünder haben für diesen Fall vorgesorgt. Dumm ist etwa, wenn die Fahnder sich den Schlüsselbund zeigen lassen – und die Funktion jedes einzelnen Schlüssels erfahren wollen. Wer erzählt schon gern, dass der kleine mit der Markierung für den Schwarzgeldtresor bestimmt ist? Der Schlüssel wird beschlagnahmt. Und der Steuerhinterzieher hat die „goldene Regel“ der Asset-Protection verletzt: Habe immer so viel Geld, dass du deine Verteidiger bezahlen kannst. Denn die arbeiten in solchen Fällen nur gegen Vorschuss.