A-Services Assurance Services AG
Der Serviceprovider für Versicherungen, Captives und Pensionsfonds
im Fürstentum Liechtenstein
Pressemeldungen Startseite Über uns Netzwerkpartner Referenzen Versicherungen im FL Pensionsfonds im FL Versicherungsrecht Pressemeldungen Kontakt Assurance Services AG
Fürst-Johannes-Str. 64
LI-9494 Schaan
Tel: +423 777 45 17
eMail: info@a-services.li
HR-Nr.: H 1094/26

 

Abkommen betreffend Versicherungsvermittler unterzeichnet


BERN/VADUZ - Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher und Bundesrat Hans-Rudolf Merz haben am Mittwoch ein Abkommen unterzeichnet, das den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleis tungsfreiheit in beiden Ländern gewährleistet.
 

VersicherungsvermittlerVersicherungsvermittler sind Personen, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen. Dabei wird unterschieden zwischen Agenten von Versicherungsunternehmen, die primär im Auftrag und Interesse des Versicherungsunternehmens handeln, und Versicherungsmaklern, welche im Auftragsverhältnis zu ihren Kunden stehen und primär deren Interessen wahrnehmen. Das Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Direktversicherung vom 19. Dezember 1996 gibt Versicherungsunternehmen aus einem Vertragsstaat die Freiheit, sich im anderen Staat niederzulassen, sowie auch die Möglichkeit, im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Abschlüsse im Lebens- und Nichtlebensversicherungsbereich zu tätigen. Dieser Staatsvertrag deckte bisher nur die Versicherungstätigkeit ab und liess die Versicherungsvermittlungstätigkeit ausser Acht. Die Rechtsvorschriften betreffend die Versicherungsvermittler in beiden Ländern sind erst 2006 in Kraft getreten. In Analogie zur Regelung für die schweizerischen und liechtensteinischen Versicherungsunternehmen wird nun in Ergänzung des Abkommens von 1996 auf der Basis von Gegenseitigkeit die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auch für die Versicherungsvermittler verwirklicht. Er regelt zudem, dass sich die Versicherungsvermittler in der Schweiz oder in Liechtenstein nur noch bei einer Aufsichtsbehörde registrieren lassen müssen, um in beiden Ländern tätig sein zu dürfen. Die Ausweitung des Abkommens tritt per 1. Juli 2007 in Kraft. (pafl)